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Nebenberufliche Fort-/ Weiterbildung

Sonderpädagogische Zusatzausbildung für Sozialpädagogische Fachkräfte

Wir, die Katholische Erwachsenenbildung Saarbrücken, führen in Kooperation mit der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. und dem Pallotti-Haus Neunkirchen einen 2-jährigen Lehrgang zum Erwerb einer "sonderpädagogischen Zusatzbefähigung für sozialpädagogische Fachkräfte" durch.

Der Lehrgang ist angegliedert an die Edith-Stein-Schule, Akademie für Erzieher und Erzieherinnen, Bischöfliche Fachschule für Sozialpädagogik in Neunkirchen.

Ziel dieser beruflichen Weiterbildung ist es, dass Sie als Erzieherin/Erzieher oder als Mitarbeiterin/Mitarbeiter in sonderpädagogischen Einrichtungen, die spezielle Situation von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Praxis erfassen können.

Termine

Start des nächsten Kurses: 

Montag, 18.09.2023

Informationsabend:

Montag, 03.07.2023, 18:30 Uhr

 

Wissenswertes in der Übersicht

  • Zielsetzung der Ausbildung

    • Eine qualifizierte pädagogische Arbeit ist im Sinne des Erziehungs– und Bildungsauftrags (SGB 8, § 22) unerlässlich.
    • Kinder und Jugendliche brauchen eine qualifizierte pädagogische Begleitung zur Orientierung und Stütze, um die Anforderungen unserer Welt in der Gegenwart und Zukunft bewältigen zu können.
    • Die Arbeit in den Einrichtungen steht vor täglich neuen pädagogischen Herausforderungen.
    • Erzieherinnen und Erzieher benötigen eine hohe Sensibilität, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und angemessene pädagogische Konsequenzen daraus abzuleiten.
    • Kindern und Jugendlichen fehlen zugrundelegende Sozialverhaltensformen.
    • Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit ADS / ADHS– Verdacht oder Diagnose in den Einrichtungen steigt.
    • Auch sonst nimmt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Asperger-Syndrom bis hin zu Hochbegabungen) in den Einrichtungen zu.
    • Der Anteil der Kinder mit Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc. steigt.
    • Kinder und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, sowie Kindern / Jugendlichen mit Fluchterfahrungen, die z. T. auch traumatisch sein können, stellen Erzieherinnen und Erzieher vor neue Herausforderungen.
    • Eltern brauchen die Unterstützung und die Beratung fachkundiger sozialpädagogischer Fachkraft, um im Sinne der Erziehungspartnerschaft ihre Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten.
  • Vermittelter Anspruch

    • Der Blick auf Kinder, Jugendliche und ihre Eltern mit ihren individuellen Bedürfnissen und Verhaltensweisen, wird geschärft.
    • Die dazu erforderlichen Fähigkeiten, diese individuellen Bedürfnisse und Verhaltensweisen angemessen zu deuten und zu verstehen, werden erworben.
    • Angemessene pädagogische Interventionen können daraus abgeleitet werden, um Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützen und angemessene Hilfen zu bieten.
  • Aufbau der Ausbildung

    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sonderpädagogischen Zusatzausbildung werden mit den verschiedenen Theorien der Sonderpädagogik vertraut gemacht. Daher gliedert sich die Sonderpädagogische Zusatzausbildung in 4 Teilabschnitte:

    Vor dem Hintergrund der Erzieherausbildung werden im ersten Halbjahr die Grundlagen der sonderpädagogischen Arbeit (z.B. Recht, Psychologie, Medizin) eingeführt, aufgefrischt und ergänzt, so dass ein breites Basiswissen entstehen  kann.

    Im zweiten Halbjahr schließen sich neue (z.B. Didaktik) und ergänzende Fächer (z.B. Physiotherapie) an.

    Die theoretischen Kenntnisse werden im dritten Halbjahr vertieft und ausgebaut (z.B. durch Inklusionspädagogik), so dass im vierten Halbjahr, dem sich der Prüfungsteil anschließt, neue (berufliche) Perspektiven (Beispiel Frühförderung) entstehen können.

    Ergänzend dazu werden hierbei Kontakte und Beobachtungen in der sonderpädagogischen Praxis angeraten, beispielsweise durch Hospitationen in Einrichtungen der Sonderpädagogik. Vor allem Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Arbeitsfeld nicht in einer sonderpädagogischen Einrichtung liegt, ist das Hospitieren zu empfehlen, um die theoretischen Unterrichtsinhalte zu sichern.

    Aber auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in einem speziellen Bereich der Sonderpädagogik tätig sind, ist die Hospitation in anderen, fachorientierten Tätigkeitsfeldern zur Erweiterung ihrer Kompetenz anzuraten.

  • Ausbildungsinhalte

    Die Ausbildung umfasst folgende Fächer:

    • Allgemeine Sonderpädagogik (80 Stunden)
    • Psychologie (80 Stunden)
    • Didaktik (50 Stunden)
    • Förderpädagogik geistige Entwicklung (50  Stunden)
    • Förderpädagogik soziale Entwicklung (50 Stunden)
    • Recht (40 Stunden)
    • Medizinische Grundlagen (40 Stunden)
    • Psychomotorik (40 Stunden)
    • Physiotherapie (40 Stunden)
    • Rhythmik (40 Stunden)
    • Inklusionspädagogik (40 Stunden)
    • Frühförderung (40 Stunden)
    • Logopädie (40 Stunden)
    • Musik (40 Stunden)
    • Ergotherapie (40 Stunden)
    • Gesamtstundenzahl (710) (vorgesehene Stundenzahl)
  • Unterrichtszeiten

    montags abends, 17:45 - 21:00 Uhr = 4 Unterrichtsstunden

    freitags nachmittags, 14:30 - 19:30 Uhr = 6 Unterrichtsstunden

    In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

  • Abschluss

    Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, gemäß „Prüfungsordnung zum Erwerb einer sonderpädagogischen Zusatzbefähigung für sozialpädagogische Fachkräfte“ vom 17. September 1997 (veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 1997, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. Dezember 2015 (Amtsblatt I S. 960))

    Zugelassen wird, wer an allen Fächern der zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung regelmäßig (mindestens 640 Unterrichtsstunden) teilgenommen hat.

    Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Einzelheiten regelt vorstehend zitierte Prüfungsordnung.

  • Perspektiven

    • Verbesserung der eigenen pädagogischen Arbeit, auch im Regelbereich
    • Neue und andere Sichtweisen bei der Beobachtung
    • Sensibilisierung zum Erkennen von Auffälligkeiten
    • Weitere Kompetenzentwicklung und Professionalisierung im sonderpädagogischen Bereich
    • Bessere Chancen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
    • Bei vielen Arbeitgebern ist eine Höhergruppierung nach erfolgreichem Abschluss möglich
  • Aufnahmevoraussetzungen / Prüfungszulassung

    • staatliche Anerkennung als Erzieher/-in oder Dipl. Sozialpädagoge/-in oder
    • anderweitiger Berufssabschluss verbunden mit zweijährige Berufstätigkeit in einem sonderpädagogischen Arbeitsfeld
    • arbeitslose Erzieher/-innen mit ausbildungsbegleitenden Praktika
  • Anmeldung und Kursgebühr

    Die Kursgebühr beträgt 100,- € / Monat (Gesamtbetrag 2.500 €), zahlbar bis zum 15. eines Monats (25 Monatsraten) - auch in den Ferienmonaten.

    In dieser Kursgebühr enthalten ist bereits die vom zuständigen Ministerium  festgesetzte Prüfungsgebühr.

    Die Kosten für Fachliteratur, Verbrauchsmaterial und Studienfahrten sind nicht enthalten. Die anfallenden Kosten können Sie nach den z. Zt. geltenden Bestimmungen beim Finanzamt in Ansatz bringen.

    Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, werden Bewerber/-innen, die bereits in sonderpädagogischen Einrichtungen arbeiten, bevorzugt aufgenommen. Darüber hinaus entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.

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